
Thüringer Oberlandesgericht - Gültiger Vertrag bei der Webtains GmbH - Seitengestaltung der Webtains GmbH in der aktuellen Fassung entspricht der PAngV (Preisangabenverordnung) - Verbraucherzentrale Bundesverband mit Bestrafungsantrag unterlegen. > Urteil downloaden
Was bietet die Webtains GmbH eigentlich an?
Die Firma Webtains GmbH erstellt und betreibt kostenpflichtige Content-Portale, auf denen Kunden qualitativ hochwertige Informationen, Artikel und Downloads zur Verfügung gestellt werden. Die kostenpflichtigen Inhalte werden mit einem hohen Maß an Sicherheit zur Verfügung gestellt. Kunden profitieren dabei von werbefreien, geprüften, virenfreien und sicheren Inhalte, die übersichtlich und gleichzeitig unterhaltsam zusammengestellt und aufbereitet werden.
Wer leitet die Webtains GmbH?
Die Webtains GmbH wird geführt durch Michael Burat. Er gilt als langjähriger Internetexperte auf dem Gebiet des Payed Contents und ist der kreative Kopf in der Firma. Selbstverständlich wird er unterstützt durch ein hochkarätiges Team von Webentwicklern und Spezialisten für die jeweiligen angebotenen Themenbereiche. Für Fragen und Anregungen hat Herr Burat jederzeit ein offenes Ohr: Am besten schreiben Sie ihm eine E-Mail unter info@webtains.de.

Kann ich meine Rechnungen in Raten bezahlen?
Einfache Frage – klare Antwort: Ja, natürlich. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen unsere Kundenbetreuung
Wann kommt ein MAHN- und VOLLSTRECKUNGSBESCHEID?
Ein MAHNBESCHEID wird regelmäßig erlassen, wenn ein Kunde eine Forderung eines Unternehmens nicht bezahlt. Ein Mahnbescheid bedeutet aus Sicht des Unternehmens: „Wir haben alles versucht Sie durch Korrespondenz zur Zahlung zu bewegen – jetzt gehen wir den gerichtlichen Weg.“ Der MAHNBESCHEID wird Ihnen von dem für Sie zuständigen Gericht zugestellt. Bitte beachten Sie, dass ein Mahnbescheid immer mit erhöhten Kosten für Sie verbunden ist.
Sollten Sie auch auf den Mahnbescheid hin keine Zahlung geleistet oder einen Widerspruch eingelegt haben, so ergeht ein VOLLSTRECKUNGSBESCHEID. Nach Ablauf einer gewissen Frist kann das Unternehmen dem Sie Geld schulden dann den Gerichtsvollzieher mit der Beibringung der Forderung beauftragen. Idealerweise lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen und sprechen rechtzeitig mit uns über eine Lösung, die für beide Seiten funktioniert.
Was ist Inkasso?
In Fällen andauernden Zahlungsverzugs beauftragen wir Inkassounternehmen und Rechtsanwälte mit der Durchsetzung der Forderungen der Webtains GmbH. Auch diese werden zunächst versuchen, einen einvernehmlichen Weg mit Ihnen gemeinsam zu erarbeiten, wie eine geregelte Rückführung des offenen Betrags von statten gehen kann. Bitte beachten Sie jedoch auch, dass diese regelmäßig von uns auch mit der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung beauftragt sind. Sollten Sie also ein Schreiben eines Inkassounternehmens oder einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten, so ist es bereits fünf vor 12. Sie sollten dann dieses Schreiben sehr ernst nehmen und die Forderung innerhalb der genannten Frist begleichen – oder dort eine Ratenzahlung aushandeln, was in Einzelfällen durchaus noch möglich ist.
Ich habe gehört, Online-Verträge muss man nicht bezahlen!
Ihnen liegen Vertragsunterlagen und auch eine Rechnung und/oder eine Mahnung unsererseits vor. Daraus ergeben sich der geschuldete Betrag sowie der Fälligkeitstermin. Verträge im Internet können grundsätzlich genauso geschlossen werden wie auch sonst im Geschäftsverkehr, nämlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im November 2001 in einem grundsätzlichen Urteil bestätigt, dass Willenserklärungen auch per Mausklick abgegeben und Verträge über das Internet ohne weiteres abgeschlossen werden können (BGH, Urteil vom 7. November 2001, AZ: VIII ZR 13/01) Sie haben per Mausklick Ihre Bestellung und dabei auch die Einbeziehung der AGB der Mandantschaft bestätigt. Bitte informieren Sie sich auch unter http://www.deutsche-zentral-inkasso.de/aktuelles.php über die aktuelle Rechtsprechung zu diesen Themen.
Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Widerrufsrecht im Internet, das auch Fernabsatzrecht genannt wird, angewendet werden kann. Normalerweise ist es so, dass ein Vertrag dadurch zu Stande kommt, dass zwei verschiedene Parteien Willenserklärungen abgeben. Das Unternehmen, also die Webtains GmbH, verpflichtet sich dazu, eine Dienstleistung bereitzustellen, wohingegen sich der Kunde dazu verpflichtet, diese Dienstleistung zu bezahlen. Fest im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist, dass Willenserklärungen keine bestimmte Form haben müssen. Deswegen können die Verträge sowohl mündlich, als auch über das Telefon, per E-Mail oder per Mausklick im Internet zu Stande kommen. Das Widerrufsrecht im Internet sieht vor, dass Verträge, die über Briefe, E-Mail, Telefon, Telefax oder Mausklick zu Stande kommen, ohne Angabe von Gründen widerrufen werden können. Selbstverständlich ist dies auch bei Webtains bzw den Angeboten der Webtains.de der Fall.
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